Das Produkthaftungsgesetz (§ 823 BGB)

Seit dem 01.01.1990 in der BRD geltende Gesetz, daß die Produkt- und Produzentenhaftung für den Fall Regelt, daß durch ein fehlerhaft ausgeliefertes Produkt ein Folgeschaden verursacht wird. In diesem Gesetz wird eindeutig zwischen verschuldensunabhängiger Haftung und Verschuldenshaftung unterschieden. Dieses Gesetz entstammt der EG-Haftungsrichtlinie, so daß diese Thematik mittlerweile EG-weit einheitlich geregelt ist.

Produkthaftung bedeutet:

"Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen und seiner persönlichen Verhältnissen verpflichtet und fähig ist."

Weitere juristische Regelungen befinden sich im:
§ 459 BGB - Gewährleistung

§ 463 BGB - Schadensersatz wegen Nichterfüllung

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